Notizen zu CASPAR Johann: [-][+]
Freund und Beschützer von Gaunern. War, zusammen mit seinem Schwager Andreas Litger,
(Hehler) Abnehmer von Vieh nach Diebstählen des Schinderhannes.
Wurde am 7. 8. 1802 durch die Nationalgendarmen Foures und Thevelin festgenommen
und in Stromberg durch den Friedensrichter Leth am 8. 8. 1802 verhört.
25. 8. 1802 beauftragt der Nationalgendarm Courtevier zwei Nationalgendarmen der
Stromberger Brigade, Johann Kaspar nach Mainz zu bringen.
26. 8. 1802 bestätigt der Wärter des Justizhauses in Mainz, König, die Einlieferung des
Johann Kaspar.
Dort wird er anschließend vor dem Spezialgericht von verschieden Richtern bis zum
November 1803 verhört.
Ein Verteidiger wurde ihm gestellt.
28. 8. 1802: Der Richter am Mainzer Spezialgericht, Boost, konfontiert Johann Kaspar mit
Johannes Bückler Sohn.
Das Mainzer Spezialgericht erlässt am 7. 2. 1803 gegen Johann Kasper, 47 Jahre alt,
Akkersmann zu Lippshausen, und 67 weitere Beschuldigte ein Kompetenzurteil.
Johann war der 53te Angeklagte.
Wird im Endurteil 20. 11. 1803 nicht erwähnt! War also vor der Urteilsverkündung bereits
entlassen.
Nach Mitteilung von Dr. Mark Scheibe, hatte er seine Strafe (ca. 14 Monate
Untersuchungshaft) abgesessen.
Hier ist anzumerken, dass über Hehler von Diebesgut zur damaligen Zeit oftmals eine
mehrjährige Kettenstrafe verhängt wurde.
Da Schinderhannes schon 53 Delikte zugegeben hatte, die ausreichten die Todesstrafe zu
verhängen, wurden zahlreiche Personen, die in Händel mit Bückler verwickelt waren, nicht
in den Anklageakt mit einbezogen.
Wahrscheinlich waren die Bearbeiter auch der übermäßigen Aktenlage überdrüssig, alle
von Schinderhannes genannten Straftaten zu bearbeiten. So wurden viele als sogenannte "
kleine Fische", die zwar nicht straffrei ausgegangen wären, deren Schicksal dem Gericht
aber schließlich gleichgültig war, entlassen oder freigesprochen.
Ihre Aussagen hätten auch keine wesentlichen Gräueltaten Bücklers mehr ans Licht bringen
können.